Deutlicher Fingerzeig: Das für die Ihme und Leine zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt hat die kommerziellen Verleihfirmen von Kanu- und Standup-Paddelbooten schriftlich ermahnt, ihre Kund*innen auf die gesetzlichen Verkehrsregeln, das Rücksichtnahme-Gebot und die Gefahren auf den beiden Fließgewässern hinzuweisen. In einem am Mittwoch (15. Juli) verbreiteten „Merkblatt für die Vermieter von Sportbooten und Wassersportgeräten“ des WSA Braunschweig heißt es, „für ein sicheres Miteinander der unterschiedlichen Wasserstraßennutzer ist es unabdingbar, die geltenden Verkehrs- und Verhaltensregelungen zu kennen und anzuwenden“. Das WSA fordert die Unternehmen auf, entsprechende Hinweise an ihre Mieter*innen weiterzugeben. Hintergrund für den ungewöhnlichen Schritt der Behörde sind unter anderem die gestiegene Zahl von Kollisionen und Beinahe-Kollisionen mit Kanus, deren Besatzungen teils offensichtlich weder die Regeln kennen, noch in der Lage sind, ein Wasserfahrzeug zu führen. Unter diesen Vorkommnissen sind auch Geschehen, in denen Besatzungsmitglieder der Kanus offenkundig stark angetrunken waren. Das Schifffahrtsamt weist in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass eine Nichtbeachtung der Binnenschifffahrtsstraßenordnung – insbesondere Trunkenheitsfahrten mit Unfallfolgen – den Straftatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr erfüllen kann. Das gesamte Schreiben der Behörde gibt es hier zum Download.
Der DRC-Vorstand wiederholt an dieser Stelle seine Bitte an alle Mitglieder, Unfälle mit Kanus und Standup-Paddle-Booten auf Ihme und Leine – insbesondere die mit Personenschaden – sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich begangene Verstöße gegen die BinSChStrO, auch das Beobachten offensichtlich vorsätzlich begangener Trunkenheitsfahrten, Umweltverschmutzungen sowie wildes Urinieren von Kanu-Besatzungen unverzüglich und jederzeit der Wasserschutzpolizei Hannover, Telefon 0511 1091945, zu melden.