Einschränkungen im DRC-Sportbetrieb

Die Ausbreitung der so genannten Coronavirus-Infektionen hat auch Auswirkungen auf Sportdeutschland und wirft bei den mehr als 27 Millionen Mitgliedern in deutschen Sportvereinen und auch bei den 400 DRC-Mitgliedern viele Fragen auf. Der DRC-Vorstand ist kein Kompetenzzentrum für Infektionskrankheiten. Wir verfolgen aufmerksam die aktuellen Berichterstattungen in den Medien und die Empfehlungen, Hinweise der lokalen Gesundheitsbehörden, des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB, des Deutschen Ruderverbandes DRV und weiterer Institutionen und Organisationen zu diesem Thema.
Danach beurteilen wir, ob sich Auswirkungen auf den DRC ergeben. Der DRC-Vorstand steht zu dieser Thematik in engem Austausch untereinander, mit unseren Trainer*innen sowie mit Mediziner*innen aus unserer Mitgliedschaft. Unsere Entscheidungen zum DRC-Sport- und Clubbetrieb werden wir aufgrund jeweils tagesaktueller Lagebeurteilungen treffen und so schnell wie möglich hier auf unserer Website kommunizieren.
Wir haben die aktuellen Empfehlungen der Behörden und des Landessportbundes Niedersachsen, soziale Kontakte zu meiden, zur Kenntnis genommen.
Ab sofort gelten im DRC folgende Einschränkungen: Alle betreuten Sportangebote, das Kinder- und Jugendtraining, alle Ruderkurse, Trainingslager sowie sonstige Veranstaltungen des allgemeinen Sportbetriebs auch in den angemieteten Schulsporthallen sind zunächst bis einschließlich 19. April eingestellt.
Für Erwachsene Mitglieder gilt: Das Bootshaus bleibt für den individuellen Sport bis auf weiteres geöffnet. Das Rudern in Kleinbooten ist möglich, wenn das gegenwärtige Hochwasser abgeklungen ist. Das Leistungssport-Training der Kader-Athlet*innen wird unter individueller Anleitung der Trainer*innen auf freiwilliger Basis fortgesetzt. Folgende Empfehlungen des Vorstands gelten: Bitte bereits umgezogen zum DRC-Bootshaus kommen; wenn möglich, die Duschen im Bootshaus nicht benutzen. Bitte Abstand voneinander halten in Umkleiden und Duschen sowie auf den Ergometern und im Fitnessraum.
Für alle Jugendlichen Mitglieder gilt ergänzend: Individueller Sport im DRC-Bootshaus ist ab sofort nur noch mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten möglich. Die Einwilligungserklärung ist den jeweiligen Trainer*innen auszuhändigen.
Der Vorstand wird in den kommenden Tagen entscheiden, ob, in welcher Form und wann die angekündigten DRC-Veranstaltungen stattfinden werden.
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand

 

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