Mannschaftsboot rudern mit negativem Testergebnis

Mit der neuen Verordnung der Niedersächischen Landesregierung, die am Montag (31. Mai) in Kraft tritt, gibt es weitere Lockerungen im DRC-Sportbetrieb vor dem Hintergrund weiter sinkender Inzidenzzahlen in der Region Hannover. So ist ab Montag das Rudern auf Ihme und Leine in Mannschaftsbooten auch für diejenigen wieder erlaubt, die dem DRC-Vorstand gegenüber ein negatives Ergebnis eines Coronavirus-Antigen-Schnelltests vorweisen können, der nicht älter ist als 24 Stunden. Damit können vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sowie Jugendliche unter 18 Jahren wieder gemeinsam in allen Bootsklassen trainieren. Das Gleiche gilt für unseren „Manjana“-Outdoorsport auf unserer Wiese am Flaggenmast, für den die Zwei-Meter-Abstandsregel entfällt.
Für den Indoor-Sport gelten weiterhin Abstands- und Personenzahlbeschränkungen. Vorerst nicht möglich bleiben Veranstaltungen aller Art auf unserem Clubgelände, die nicht unmittelbar der Sportausübung dienen, insbesondere darf es keine gesellige Zusammenkünfte geben. Im Gebäude-Inneren besteht weiterhin Maskenpflicht, abgesehen von der unmittelbaren Sportausübung. Die Umkleideräume und Duschen bleiben vorerst außer Betrieb. Unsere Anmeldepflicht z.B. für Einer-, Zweier- und Dreier-Boote, den „Manjana-Sport“ u.a. über unser Web-Tool bleibt bestehen, um Personenansammlungen zu vermeiden.

Negativer Testnachweis erforderlich
Zum Verfahren des Testnachweises im Mannschaftsboot: Erforderlich ist der schriftliche Nachweis (digital z.B. auf dem Smartphone oder als Papierausdruck) eines negativen Schnelltest-Ergebnisses, also eines negativen so genannten Bürgertests in einem der Testzentren oder eine entsprechende Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers, der nicht älter sein darf als 24 Stunden. Der DRC-Vorstand erkennt die Ergebnisse so genannter Selbstests als Nachweis nicht an, egal wo, wann und unter welchen Bedingungen sie durchgeführt wurden. Am elektronischen Fahrtenbuch liegt ab Montag (31. Mai) ein analoger Papierordner aus, in dem ein Formular enthalten ist, das von der/vom Obfrau/Obmann der Fahrt vor Fahrtantritt auszufüllen ist.
Die Obfrau/der Obmann bestätigt mit ihrer/seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, dass alle Besatzungsmitglieder vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Wer Obfrau/Obmann der Mannschaft ist, entscheidet die Mannachaft aus sich heraus. Das efa generiert beim Anlegen (Eingabe) einer Fahrt automatisch eine Obfrau/Obmann. Diese Vorauswahl kann aber durch eine entsprechende Häkchen-Setzung bei der Eingabe verändert werden. Der DRC-Vorstand beauftragt die jeweilige Obfrau bzw. den jeweiligen Obmann mit Fahrtantritt, diese Regel umzusetzen. Findet sich keine Obfrau/Obmann diesen Auftrag anzunehmen, kann die Ausfahrt nicht stattfinden. Der DRC-Vorstand bittet um Verständnis für den zusätzlichen Mehraufwand und darum, diesen zusätzlichen Aufwand zeitlich mit einzuplanen.
Die Test-Nachweispflicht gilt nicht für Mannschaftsboote mit ausschließlich jugendlichen Besatzungsmitgliedern unter 18 Jahren sowie für Ausfahrten nach den „Individualsport“-Regeln, also für Ausfahrten im Einer und in Zweier-Booten.

Vollständig Geimpfte und Genesene müssen Erklärung abgeben
Vor der erstmaligen Mannschaftssport-Ausübung, die über die bisherigen „individualsport-Regeln“ hinaus gehen, müssen vollständig Geimpften und die Gesenenen gegenüber dem DRC-Vorstand bitte folgende, rechtsverbindliche, schriftliche Erklärung abgeben (Download). Diese Erklärung bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor dem ersten „Mannschaftssport für Geimpfte und Genesene“ in den DRC-Briefkasten einwerfen oder per Post an den DRC schicken oder als Scan per E-Mail

„Individualsport“ weiterhin ohne Test möglich
Für Ausfahrten im Einer sowie mit weiteren max. zwei Personen in Zweier- und Dreier-Booten wird kein aktuelles Testergebnis benötigt. Die bisherigen Verfahren für den „Individualsport“ bleiben analog bestehen. Das bedeutet auch, dass maximal drei Besatzungsmitglieder eines Mannschaftsbootes, die noch nicht den vollständigen Impfschutz haben und keinen aktuellen, negativen Test haben, mit vollständig Geimpfgen und Genesenen Mannschaftsboot rudern dürfen. Alleine oder zu zweit darf weiterhin im Fitnessraum oder auf den Ergos im Jugendraum trainiert werden.

Unsere online Anmeldepflicht für den „Manjana“-Sport, die Einer- und Zweier-, und Dreier-Boote sowie für den Fitnessraum und die Ergometer über unser Web-Tool bleibt bestehen, um Personenansammlungen zu vermeiden.

Der DRC-Vorstand appelliert noch einmal an alle Mitglieder, bitte weiterhin Rücksicht und Vorsicht walten zu lassen und die Testpflicht im eigenen Interesse und im Interesse der gesamten Clubfamilie einzuhalten und alle Ausfahrten ins elektronische Fahrtenbuch sowie das Training im Gebäude-Inneren in die ausliegenden Anwesenheitslisten einzutragen.

Schnelltest-Zentren befinden sich auf dem Schützenplatz (Drive thru) sowie in Hannovers City sich unter anderem im Hauptbahnhof, in der Theaterstraße, in der Karmarschstraße, in Linden in der Niemeyerstraße sowie in der Limmerstraße am Apollo-Kino.
Einen Überblick über die Schnelltestzentren in Hannover gibt es hier.

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