Keine Änderungen: „Individualsport“ ist und bleibt trotz der erneut verschärften Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weiter möglich. Die neue Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die am Montag (25.1.) in Kraft tritt, erlaubt uns weiterhin das Rudern in Einer- und Zweier-Booten sowie die individuelle Nutzung der DRC-Sporteinrichtungen allein oder zu zweit in dem beschränkten Rahmen, wie es auch in den vergangenen knapp drei Monaten bereits gestattet war. Unsere Boote sowie Trainingszeiten im DRC-Bootshaus, im Fitnessraum, im Kasten und auf den Ergos können und müssen bitte weiterhin über unser Anmeldeportal auf unserer Website gebucht werden. Auf unserem gesamten Clubgelände inklusive Parkplatz sowie in allen Räumlichkeiten besteht Maskenpflicht, außer bei der unmittelbaren sportlichen Betätigung.
Achtung: Bei fortschreitenden Minus-Temperaturen ist mit Eisbildung auf den Wasseroberflächen insbesondere im Leine-Verbindungskanal zu rechnen.