Der nächstgelegene Leinepegel befindet sich im Norden Hannovers im Stadtteil Herrenhausen. Für die Interpretation der Messwerte ist zu beachten, dass der Messort im Unterwasser des Leinewehrs in Limmer liegt und somit nur ein indirekter Zusammenhang zum Wasserstand im Ruderrevier Ihme/Leine besteht. Letzterer wird durch das Zusammenspiel der verschiedenen Wehranlagen in und um Hannover künstlich reguliert, so dass Hochwasser geringer ausfallen und die Leine auch im Sommer schiffbar ist.
Insbesondere in der Hochwasserzeit ist allerdings eine hohe Übereinstimmung zwischen Situation am DRC-Bootshaus und gemessenem Wasserstand erkennbar. Das erreichen der offiziellen Hochwassermarken ist auf den Steg des DRC übertragbar. Im Allgemeinen gilt, dass bei Erreichen der ersten Hochwassermarke (M_I = 380cm) mit erhöhter Strömung und vermehrten Aufkommen von Treibgut zu rechnen ist. Ausfahrten in Renn- und Kleinbooten sollten nur durch erfahrene Mannschaften und unter besonderer Abwägung der Risiken angetreten werden. Im Bereich der zweiten Hochwassermarke (M_II = 420cm) treten Ihme und Leine über die Ufer, im Randbereich der Flüsse entstehen Untiefen. In Verbindung mit der starken, manchmal reißenden Strömung bedeutet dies eine große Gefahr für Ruder*innen. Die Stege sind (fast) nicht mehr trockenen Fußes erreichbar. Das sichere Manöverieren, Wenden und Steuern der Boote wird erschwert. Für Ausfahrten bei steigendem Wasserstand besteht zudem das Risiko, dass der Steg bei der Rückkehr vollständig vom Wasser umschlossen ist. Im Fall einer Havarie, z.B. beim Umschlagen eines Bootes, besteht durch starke Strömung und Strudel eine zusätzliche Gefahr für die gekenterte Bootsbesatzung.
Je nach Prognose wird unter Einbeziehung aller Umstände (z.B. Strömungsverhalten, Aufkommen von Treibgut, Wetterlage, Pegelmesswerte an den Oberläufen der Leine und ihrer Zuflüsse) der Ruderbetrieb grundsätzlich zwischen der zweiten und dritten Hochwassermarke (M_III = 480cm) durch den DRC-Vorstand offiziell eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Ausfahrten bis auf Weiteres untersagt. Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regelung sind möglich.