Offener Bruch zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Ruderverband (DRV) in der Frage der Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler*innen bei internationalen Titelkämpfen, zumindest in der Kommunikation. Während der DOSB Ende März die entsprechende Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees IOC öffentlich als „nicht richtig“ kritisierte, konnte sich der DRV zu einer solchen, öffentlichen Abqualifizierung nicht durchringen.
Der Ruder-Weltverband WorldRowing hatte am vergangenen Mittwoch (7.6.) bekannt gegeben, dass Sportler*innen aus Russland und Belarus 2023 an den verschiedenen Weltmeisterschaften als neutrale Athlet*innen unter strikten Bedingungen und in wenigen Bootsklassen teilnehmen dürfen. Zu der Entscheidung von WorldRowing äußerte sich kurze Zeit später auch der Deutsche Ruderverband (DRV) mit einer offiziellen Erklärung auf seiner Website ab. Der Prozess der Entscheidungsfindung sei durchaus nicht einfach gewesen; im internationalen Rudern seien „umfängliche Diskussionen“ geführt worden. Als DRV nehme man die Position des internationalen Ruder-Verbandes „zur Kenntnis“, der damit „klare Bedingungen für die weiteren Wettkämpfe geschafft“ habe. Die Entscheidung von WorldRowing stelle, unter den gegebenen Umständen, einen „ausgewogenen Weg im Sinne des Sports dar“, so der DRV. WorldRowing setze damit weiterhin auf die „konsequente und individuelle Prüfung“ von Sportler*innen, wie es „wegweisend“ bereits seit 2016 als Folge des russischen Staatsdopings umgesetzt werde. Dieser Weg „schmälere nicht die Leiden“, die ukrainische Sportler*innen und Familien durch den russischen Angriffskrieg durchmachten. Der DRV „unterstützte weiterhin intensiv gemeinsam mit der Stadt Hannover die ukrainischen Junioren-Ruderer*innen, so dass sie unseren gemeinsamen Sport in Sicherheit durchführen können. „Uns ist bewusst, dass die Entscheidung von WorldRowing nicht der Linie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) entspricht, doch ist es eine Entscheidung im Sinne des Sports“, so der DRV.