Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattungen in den Medien und sinkender Infektionszahlen in der Region Hannover weist der DRC-Vorstand darauf hin, dass mit kurzfristigen Lockerungen der Pandemie bedingten Einschränkungen für den Sport nicht zu rechnen ist. Nach der aktuellen „Notbremsen“-Regelung im Infektionsschutzgesetz würden Lockerungen frühestens dann in Kraft treten können, wenn der so genannte Inzidenzwert in der jeweiligen Gebietskörperschaft stabil niedrig ist, das heißt fünf Tage in Folge unter der 100er-Marke bleibt oder weiter sinkt. In der Zählweise der Fünf-Tage-Regelung werden laut Gesetz Sonn- und Feiertage nicht berücksichtigt. Damit bleibt in Hannover und im DRC zunächst und bis auf Weiteres alles beim Alten, nämlich bei den „Individualsport“-Regelungen. Dies gilt auch und unabhängig von den in Aussicht gestellten Lockerungen in der angekündigten Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die kommenden Montag (10. Mai) in Kraft treten soll, da Bundesrecht entsprechende Landesrechtssetzungen „bricht“.
Der DRC-Vorstand beobachtet und prüft ständig die aktuelle Lage und ist im Informationsaustausch mit Verbänden und Behörden. Wir werden unsere Mitglieder und Gäste an dieser Stelle informieren, sobald substanzielle Veränderungen zu erwarten sind. Solange bitten wir um Geduld.
Mit rudersportlichen Grüßen
DRC von 1884 e.V.
Der Vorstand
Unser Zweier mit Leon Knaack und Schlagmann Ryan Smith von oben
(Foto: Paul Hense)