„Individualsport“ ist und bleibt trotz der verschärften Einschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wohl ab dem 10. Januar weiter möglich. Die neue Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung, die morgen (Sonntag) in Kraft tritt, erlaubt weiterhin die individuelle Nutzung der Vereinssportanlagen allein oder zu zweit in dem beschränkten Rahmen, wie sie auch in den vergangenen beiden Monaten bereits gestattet war. Unsere Boote sowie Trainingszeiten im DRC-Bootshaus, im Fitnessraum und auf den Ergos können und müssen bitte weiterhin über unser Anmeldeportal auf unserer Website gebucht werden. Auf unserem Clubgelände sowie in allen Räumlichkeiten besteht Maskenpflicht, außer bei der unmittelbaren sportlichen Betätigung.
Achtung: Bei fortschreitenden Minus-Temperaturen ist mit Eisbildung auf den Wasseroberflächen insbesondere im Leine-Verbindungskanal zu rechnen.