Nach übereinstimmenden Medienberichten ist und bleibt „Individualsport“ trotz der sich verschärftenden Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ab dem 16. Dezember möglich. Die neue Niedersächsische Regierungsverordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt, erlaubt demnach weiterhin auch die individuelle Nutzung der Vereinssportanlagen in dem beschränkten Rahmen, wie sie auch in den vergangenen Wochen bereits gestattet war. Unsere Boote sowie Trainingszeiten im DRC-Bootshaus, im Fitnessraum und auf den Ergos können und müssen bitte weiterhin über unser Anmeldeportal auf unserer Website gebucht werden. Ob und an welchen Feiertagen das Bootshaus über den Jahreswechsel geöffnet sein wird, werden wir demnächst an dieser Stelle bekannt geben.
Zusammenkünfte und gesellige Veranstaltungen im DRC bleiben wie zu erwarten verboten. Unser traditioneller Weihnachtsfrühschoppen am 26.12. fällt aus.