Das verstehe, wer will: Privatboote dürfen auf Ihme und Leine, aber Vereinsboote nicht?

Ihme und Leine waren und sind bei den gegenwärtigen Sonnentagen ein Eldorado für Freizeitkapitäne in ihren diversen Wasserfahrzeugen: Fröhliche Familien lassen sich in Gummibooten die Flüsse herunter treiben, überall sind Standup-Paddler unterwegs. Aber uns Ruderern bleiben Ausfahren auf den öffentlichen Wasserstraßen verboten. Eine völlig groteske Situation. Viele DRC-Mitglieder fragten beim Vorstand nach, wieso die einen dürfen und die anderen nicht. Antwort: Unsere Behörden behandeln in Corona-Zeiten private Boots-Eigentümer, die zum Beispiel ihr von Standup-Paddelboot im Keller lagern und es nun nutzen, offensichtlich ungleich besser als Mitglieder von Sportvereinen. Die dürfen selbst unter Wahrung der Abstandsregeln keinen Einer aus dem Bootspark des Gemeinschaftseigentums ihres Vereins nutzen. Begründung für die Ungleichbehandlung? Keine. Zuständig für die Ungleichbehandlung? Angeblich niemand.

Privatboot-Besitzer werden bevorteilt: Standup-Paddler vor dem DRC-Bootshaus

Wer eine Begründung für diesen Widerspruch sucht, findet ihn leicht: Eine Mischung aus Kompetenz-Wirrwarr und Untätigkeit. In der aktuellen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus aus dem Hause der Sozialministerin Carola Reimann (SPD) steht zum einen, dass Sport im Freien unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln alleine oder zu zweit erlaubt ist.
Darin steht aber auch, dass – unter Androhung von erheblichen Bußgeldern – den Sportvereinen auferlegt wird, ihre Vereinsstätten abzuschließen und den Vereinsbetrieb einzustellen. Bedeutet für die Rudervereine: Selbst ein Vereins-Einer darf selbst dann nicht aufs Wasser gehen, wenn alle Abstands- und Hygiene-Vorschriften der Verordnung eingehalten werden.
In anderen niedersächsischen Städten, so in Osnabrück und in Braunschweig, ist das Rudern in Einer- und Zweier-Booten längst wieder erlaubt. Hier die Anordnung der Stadt Braunschweig, die Rudern im Einer und Zweier in der Löwen-Stadt zulässt. Auf Anfrage der HAZ (Ausgabe von Montag, 20.4., Seite 17) zu dieser Thematik erklärt nun das Sozialministerium. „Die örtlichen Behörden haben die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen zu treffen“. Eine rechtlich durchaus beachtliche Aussage. Denn in Vor-Coronazeiten war es einst so, dass gemäß der Niedersächsischen Verfassung eigentlich die Landesregierung die Aufsicht für die einheitliche Auslegung und Umsetzung ihrer Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften durch die Kommunen innehatte. Auch dieser Grundsatz scheint inzwischen auf der Intensivstation zu liegen…
Also haben wir uns am 13. April 2020 schriftlich mit Fragen und Vorschlägen an die die Region Hannover gewandt – zuständig für den Gesundheitsschutz auch in der Landeshauptstadt. Die könnte – á la Braunschweig – das Rudern in Kleinbooten unter Auflagen wieder zulassen. Aber die Region Hannover reagiert seit einer Woche nicht auf unsere Anrufe, Schreiben, E-Mails und Fax. Man sei „nicht zuständig“ oder „habe wichtigeres“ zu tun, heißt es lapidar. Inzwischen hat sich selbst der Landesruderverband Niedersachsen und der Stadtsportbund Hannover eingeschaltet. Reaktion der Behörde: Schweigen und Schulterzucken.

Dreist: Vom DRC-Steg aus wird in privaten Schlauchbooten abgelegt.

Der Landessportbund Niedersachsen (LSB) spricht völlig zu Recht angesichts auch dieser Ungleichbehandlung inzwischen „von einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und Handhabungen“, der „Vereinsmitgliedern und Sporttreibenden nicht dauerhaft vermittelt werden“ kann. Höchste Zeit, dass sich was ändert.

Christian Held, Vorsitzender Sport

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